Schutz sensibler Beobachtungsdaten
Bei den weiter unten gezeigten Abbildungen handelt es sich um Bildschirmfotos (Screenshots). Eine Bedienung des Meldeportals ist darüber nicht möglich. Um die auf dieser Seite erläuterten Details selbst umzusetzen, rufen Sie bitte an einem Desktop-Gerät (PC, Mac, Laptop) → NABU-naturgucker.de auf.
Grundsätzlich sollten Naturbeobachtungsdaten für alle Interessierten frei zugänglich sein, damit sie sich über den Zustand der Arten und Lebensräume informieren können. Doch es gibt Fälle, in denen der Schutz sensibler Organismen und Lebensräume wichtiger ist als die freie Zugänglichkeit der sie betreffenden Daten. Dann kann es sinnvoll sein, entsprechende Beobachtungsmeldungen, Bilder und Videos mit einem Schutz zu versehen und den exakten Beobachtungsort nicht auszuweisen, um beispielsweise Schäden durch Beobachtungstourismus oder Mitnahme zu verhindern.
NABU-naturgucker.de bietet bezüglich des Schutzes der Beobachtungsdaten, Bilder und Videos, die sensible Organismen und Lebensräume betreffen, zwei unterschiedliche Ansätze:
- Es gibt systemseitig geschützte Arten, bei denen grundsätzlich alle aus Deutschland stammenden Beobachtungsdaten, Bilder und Videos beim Erfassen (Hochladen) der Daten automatisch mit einem Schutz versehen werden.
- Nutzer*innen von NABU-naturgucker.de haben die Möglichkeit, einzelne Beobachtungen und Fotos sowie Videos individuell als geschützt festzulegen. Dieser bedarfsgerecht einsetzbare Schutz ist für Beobachtungsdaten, Bilder und Videos aus aller Welt einsetzbar. Mehr über das Schützen von Beobachtungsdaten erfahren Sie → hier und Informationen zum Schützen von Bildern/Videos können Sie → an dieser Stelle nachlesen.
Werden Beobachtungdaten, Bilder und Videos auf die eine oder andere Weise geschützt, werden in den Beobachtungslisten sowie in den vergrößerten Bildfenstern die exakten Koordinaten bzw. die Gebietsnamen nicht angezeigt. Stattdessen wird in den Listen sowie in den Bild-/Videodetailfenstern der Vermerk „Ortsinfo gesperrt“ angegeben (siehe Markierung #1) und lediglich das Bundesland wird als Fundort genannt.
Um auch nicht indirekt über den Namen der Person, die die Beobachtungsdaten, Bilder oder Videos veröffentlicht hat, auf ein Gebiet schließen zu können, wird deren Name in den Beobachtungslisten ebenfalls nicht angezeigt.
In den Fundkarten werden die Fundpunkte geschützter Beobachtungsdaten nur bis auf die Ebene des jeweiligen → TK 25-Quadranten (in Deutschland) bzw. des → UTM-Quadranten (weltweit) dargestellt.
Schutzfunktionen mit Bedacht einsetzen
Wir setzen das Instrument des automatischen Schutzes auf dem Meldeportal bewusst zurückhalten ein. Das hat mehrere Gründe. Einerseits kann die Seltenheit an sich der beste Schutz sein. Ungeübte Beobachter*innen oder Menschen, die sich mit den entsprechenden Organismen oder Lebensraumtypen wenig auskennen, weil sie so selten und eher unbekannt sind, werden diese Raritäten nur mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit in der Natur zufällig entdecken und erkennen.
Ein zielgerichtetes Aufsuchen, weil die Menschen von den Fundpunkten erfahren haben, muss dabei aber trotzdem nicht schädlich sein. Denn sind Fundpunkte seltener Arten oder empfindlicher Habitate allgemein bekannt, haben oft viele Menschen – darunter beispielsweise jene, die ihre Hunde im jeweiligen Gebiet ausführen – einen wachsamen Blick auf das Areal. Hier gilt: Nur wenn man weiß, dass es etwas Schützenswertes in dem Gebiet gibt, wird man sich überhaupt für dessen Schutz einsetzen können.
Hinzu kommt, dass NABU-naturgucker.de im Einzelfall nicht beurteilen kann, ob ein Schutz der Angaben zu Naturbeobachtungen, Bildern und Videos lokal tatsächlich erforderlich ist oder nicht. Deshalb sind in diesen Fällen Sie als mündige und verantwortungsbewusste Naturbeobachter*innen gefragt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, im individuellen Fall zu entscheiden, ob eine Ihrer Beobachtungen oder Ihre Fotos/Videos eines Schutzes bedürfen oder nicht.
Mehr zu diesem Thema können Sie in unserem Beitrag bei → NABU|naturgucker-Journal lesen.
Auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker systemseitig geschützte Arten
Beobachtungen zu folgenden Arten werden von naturgucker.de derzeit für Fundorte in Deutschland nicht öffentlich angezeigt, um ein Mitnehmen beispielsweise für den heimischen Garten oder das Terrarium zu verhindern:
- Gelber Frauenschuh (Cypripedium calceolus)
- Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
- Kreuzkröte (Epidalea calamita) – in einigen Bundesländern
- Wechselkröte (Bufotes viridis)
- Gelbbauchunke (Bombina variegata)
- Rotbauchunke (Bombina bombina)
- Östliche Smaragdeidechse (Lacerta viridis)
- Westliche Smaragdeidechse (Lacerta bilineata)
- Glattnatter (Coronella austriaca), auch Schlingnatter genannt
- Äskulapnatter (Zamenis longissimus)
- Aspisviper (Vipera aspis)
- Kreuzotter (Vipera berus)
- Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis)
Für Fundorte in Österreich sind zudem einige Vogelarten gesperrt, um der dort herrschenden Jagdpraxis keinen Vorschub zu leisten.
Falls Ihnen eine Veränderung dieser Liste notwendig erscheint, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis per E-Mail an info@NABU-naturgucker.de. Vielen Dank!