Leitlinien für Naturgucker*innen
Wir sammeln nicht bloß Naturbeobachtungsdaten, sondern verbinden Menschen und motivieren sie dazu, die Natur zu lieben, zu erforschen und zu schützen. Bei allem, was wir tun, stehen für uns gegenseitiger Respekt, Fairness, ethisch korrektes Handeln sowie ein umsichtiger Umgang mit der Natur stets im Vordergrund.
Im Folgenden finden Sie eine Vorstellung aller Aspekte, die uns wichtig sind. Dazu gehören neben dem Umgang miteinander einige weitere Details.
Freundlichkeit und Toleranz
Als Betreiber legen wir sehr großen Wert auf einen respektvollen und toleranten Umgang miteinander. Kennzeichnend für unser Meldeportal und die Schwesterseiten ist die dort gelebte offene, freundliche und sachlich-wissenschaftliche Diskussionskultur. Meinungen können und sollen unterschiedlich sein. Der Austausch miteinander sollte aber stets auf Augenhöhe und mit dem nötigen Respekt stattfinden.
Cyber-Mobbing, Beleidigungen, Verleumdungen, Shitstorms und weitere negative Erscheinungen, wie sie auf anderen Social-Media-Plattformen leider häufig vorkommen, dulden wir als Seitenbetreiber grundsätzlich nicht. Genauso lehnen wir Diskriminierung und Rassismus strikt ab. Wir verfolgen diesbezüglich eine Null-Toleranz-Linie und schließen Menschen, die sich nicht an unsere Leitlinien halten, wenn nötig aus der Nutzer*innen-Gemeinschaft aus.
Außerdem möchten wir Sie darum bitten, dass Sie in E-Mails, die Sie über unser Meldeportal an andere dort aktive Personen verschicken, sowie in Kommentaren auf dieser Seite, im NABU|naturgucker-Journal und auf der Seite der NABU|naturgucker-Akademie die allgemeine Höflichkeit wahren. Dies fängt damit an, dass eine Anrede verwendet wird und es schließt einen Abschiedsgruß mit ein. Und viele der Aktiven, die in ihrer Freizeit Hinweise zu Artbestimmungen geben beziehungsweise bei der Bestimmung helfen, freuen sich über ein Dankeschön.
Ein Sternchen für Respekt
Ja, wir gendern in unseren Texten. Mit Sternchen. Und wir werden das auch demnächst auf all unseren Seiten, darunter das Meldeportal, konsequent so umsetzen. Dieses kleine Symbol ist für uns von großer Bedeutung, weil wir damit zum Beispiel auch die non-binären Personen mit einschließen und nicht allein binäre Frauen und Männer. Das Gender-Sternchen ist für uns ein Zeichen für Respekt und damit ein Statement für (Mit-)Menschlichkeit. Und davon einmal abgesehen: Als begeisterte Naturgucker*innen mögen wir es doch vermutlich alle, Sterne anzugucken, oder etwa nicht? 😉
Für den Fall, dass Sie das Gender-Sternchen als Verschandelung der Sprache empfinden und sich bei uns beschweren möchten, die schlechte Nachricht gleich vorweg: Nein, wir hören nicht damit auf, das Sternchen zu verwenden. Stattdessen möchten wir Ihnen folgende Webseite empfehlen, auf der Hintergründe und Forschungsergebnisse aus der Sprachwissenschaft präsentiert werden: → Sprache-und-gendern.de. Dort erfahren Sie unter anderem, weshalb das Gendern der deutschen Sprache gemäß aktueller Studien keineswegs schadet. Ebenfalls interessant ist der → Videobeitrag von MAITHINK X.
In diesem Zusammenhang sei außerdem betont, dass uns die Menschen wichtig sind. Deren geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung sind aus unserer Sicht ebenso wie zum Beispiel Haarfarbe oder Schuhgröße völlig irrelevant, wenn es um Respekt geht. Wir dulden innerhalb der Aktivengemeinschaft unseres Meldeportals und in unserem Team grundsätzlich keinerlei Diskriminierung.
Dem vermeintlichen Argument, dass alles außer der Heterosexualität unnatürlich sei, möchten wir hier gleich mal kräftig die Luft rauslassen: In der Natur gibt es nichts, was es nicht gibt, und „queer“ ist total normal, also auch bei und für uns!
Es ist selbstverständlich Ihr gutes Recht, anderer Meinung als wir zu sein. Als tolerante Menschen respektieren wir das natürlich. Nur seien Sie in diesem Fall doch bitte so freundlich, unsere unterschiedliche Ansicht ebenso zu respektieren und verschwenden Sie nicht unser aller Zeit mit dem sinnlosen Versuch, uns zu bekehren. Peace!
Die Natur achtsam behandeln und Störungen vermeiden
Bitte (zer-)stören oder verletzen Sie keine Tiere, Pflanzen oder Pilze, wenn Sie sie beobachten, fotografieren oder filmen. Diese Vorsicht ist keineswegs nur in Schutzgebieten geboten. Viele unserer heimischen Arten stehen unter strengem Schutz und es spielt keine Rolle, wo wir ihnen begegnen. Nicht einmal auf eigenen privaten Grundstücken oder im Haus dürfen die streng geschützten Arten geschädigt werden.
Vermeiden Sie es außerdem nach Möglichkeit, Tiere zu berühren. Viele Insekten sind so zart gebaut, dass sie in Lebensgefahr geraten, wenn sie mit zu viel Druck angefasst werden. Bei einigen hierzulande heimischen Amphibienarten besteht die Gefahr, dass durch das Berühren der Tiere ein für sie gefährlicher Pilz übertragen wird, siehe auch unser Beobachtungsprojekt zur → Salamanderpest (Bsal). Falls Sie sich häufig in (verschiedene) Amphibienlebensräume begeben, denken Sie zum Schutz der Tiere vor einer Bsal-Infektion bitte daran, ihre Schuhe zu desinfizieren. Beim NABU finden Sie → Handlungsempfehlungen zur Freilandarbeit in und an aquatischen Lebensräumen.
Werden Reptilien festgehalten, könnten sie in Panik geraten und ihren Schwanz an der Sollbruchstelle abwerfen. Von der Natur ist dies zwar in Bedrohungssituationen vorgesehen und es wächst ein neuer Schwanz nach. Aber das kostet die Tiere unnötig viel Energie.
Vermeiden Sie unbedingt jegliche Störung brütender Vögel. Bitte behelligen Sie die Tiere nicht, um sie aus der Nähe zu fotografieren. Kein Foto ist es wert, dass die Vögel wegen der mit dem Fotografieren verbundenen Störung ihre Brut aufgeben! Gegen das Fotografieren mit Teleobjektiven oder starkem Zoom aus großer Entfernung ist hingegen in der Regel nichts einzuwenden, sofern die Tiere dabei tatsächlich nicht gestört werden. Ein auf dem Balkon brütendes Amselweibchen, das an die Nähe der Menschen gewöhnt ist, wird es wahrscheinlich ebenfalls tolerieren, wenn das Nest fotografiert wird. Generell ist aber gerade bei der Nestfotografie stets größte Sensibilität gefragt.
Doch gilt im Zweifelsfall für alle Naturgucker*innen: Finger (und Füße) weg! Ausnahmen sind freilich behördlich genehmigte, wissenschaftliche oder für den Naturschutz relevante Projekte wie zum Beispiel Vogelberingungen oder Nistkastenkontrollen.
Hintergrundtexte zum gesetzlichen Schutz unserer heimischen Arten gibt es in der → Textsammlung Naturschutzrecht des Bundesamts für Naturschutz. Auf der Seite finden sich zudem weiterführende Informationen zum internationalen Naturschutzrecht.
Die NABU|naturgucker-Akademie ist ein Online-Lernort für Naturbegeisterte mit vielfältigem Angebot. Dabei entscheiden Sie, wann, was und wie viel Sie lernen möchten. Sämtliche Inhalte stehen Ihnen kostenlos zur Verfügung. Im Lernangebot Umsichtiges Naturgucken erfahren Sie nicht nur mehr über die Gesetzeslage in Deutschland, sondern beispielsweise auch darüber, wie sich die Anwesenheit des Menschen auf Tiere, Pflanze, Pilze und Böden auswirkt, und das im Sommer anders als im Winter. → Jetzt das Lernthema ansehen!
Was dokumentiert werden sollte und was nicht
Entsprechend unserer Zielsetzung sollen sich alle Dokumentationen (Beobachtungen, Gebietsinformationen, Bilder und Videos) auf Naturbeobachtungen beziehen. Darunter fallen sämtliche Beobachtungen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten sowie Naturphänomenen (Meteorologie, Astronomie, Geologie etc.) in freier Natur, Siedlungen und durch Menschen beeinflusste Landschaften wie beispielsweise Industrieanlagen oder -brachen weltweit. Auch Informationen zu örtlichen Gegebenheiten wie Angaben zu den jeweiligen Lebensraumtypen gehören dazu, denn sie können für andere Naturbeobachtende und jene Menschen, die die Daten auswerten, sehr interessant sein.
Gärten, Parkanlagen sowie Friedhöfe sind wichtige Lebensräume in unserer stark durch den Menschen geprägten und veränderten Landschaft. Deshalb sind Meldungen von Naturbeobachtungen aus solchen Gebieten ebenfalls willkommen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Interessen und Rechte derjenigen, die die jeweiligen Grundstücke besitzen, nicht verletzt werden sollten. Gehen Sie hier bitte mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Respekt vor.
Beim Melden von Beobachtungen angepflanzter (kultivierter) Pflanzenarten sollten Sie diesen Umstand unbedingt notieren, damit zum Beispiel der Rote-Liste-Status der → Sibirischen Schwertlilie nicht künftig aufgrund zahlloser Beobachtungen an Gartenteichen angezweifelt wird!
Ein weiterer Aspekt ist wichtig, und das vor allem im Hinblick auf jene Beobachtungen, die in Zoos, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gemacht werden. Aus den auf unserem Meldeportal veröffentlichten Beobachtungsdaten werden Kartenansichten erzeugt, die anderen Interessierten zeigen, wo die einzelnen Arten schon gesehen worden sind.
Werden Beobachtungen exotischer Arten aus Zoos, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gemeldet, spiegelt sich dies in der Kartendarstellung wider. Dadurch könnte bei einigen Betrachter*innen der Eindruck entstehen, dass die jeweiligen Spezies natürlich in Deutschland vorkommen. Diese verzerrte Darstellung der tatsächlichen Situation kann also für Verwirrung sorgen!
Deshalb gilt: Beobachtungen von Tieren und Pflanzen aus zoologischen und botanischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen gehören in der Regel nicht auf das Meldeportal, zumindest insoweit diese Tiere dort nicht auf natürliche Weise leben. Also: Der Eisbär aus dem Zoo gehört nicht dazu. Doch der dort jagende Turmfalke, der das Zoogelände als Lebensraum nutzt, ist ein bei uns heimisches Wildtier und kann durchaus gemeldet werden. Dasselbe gilt beispielsweise für die Gänseblümchen und andere heimische Pflanzen, die sich teils auch in botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen antreffen lassen.
Alle Daten gehören den Beobachter*innen
Die Daten (Beobachtungensmeldungen, Bilder und Videos) sind das Eigentum der Beobachter*innen und bleiben es auch nach dem Veröffentlichen auf unserem Meldeportal und/oder im NABU|naturgucker-Journal. Alle Melder*innen bzw. Fotograf*innen räumen NABU|naturgucker nur das Recht ein, die Beobachtungen sowie die Bilder und Videos auf dem Meldeportal und anderen Seiten aus dem „NABU|naturgucker-Universum“ sowie auf den auf unserem Meldeportal basierenden Webseiten unserer Partner(organisationen) anzuzeigen.
Beim Hochladen von Bildern und Videos können die Rechte so eingestellt werden, dass zum Beispiel der NABU und/oder die Stiftung EuroNatur sie für die eigene Arbeit nutzen dürfen. Des Weiteren stehen zwei Creative-Commons-Lizenzen zur Auswahl. Mehr dazu erfahren Sie → hier.
Wir stellen Beobachtungsdaten auf Anfrage gemeinnützigen Kooperationspartnern für die Naturschutzarbeit zur Verfügung, wobei wir selbstverständlich die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigen. Basis für eine solche Datennutzung ist außerdem immer eine Vereinbarung, die eine kooperative Unterstützung für NABU|naturgucker vorsieht und eine kommerzielle Datennutzung generell ausschließt.
Damit die Naturbeobachtungsdaten im Naturschutz und in der Forschung eingesetzt werden können, teilen wir sie auf internationaler Ebene mit der → Global Biodiversity Information Facility (GBIF).
Sollte Ihnen eine widerrechtliche Datennutzung durch Dritte auffallen, informieren Sie uns bitte. Wir nehmen Datenmissbrauch sowie die Verletzung Ihrer Urheberrechte sehr ernst! Sie erreichen uns zum Beispiel unter info@NABU-naturgucker.de.
Betreiben Sie „Datenhygiene“ und bestimmen Sie Arten sorgsam
Dass die Rechte an den Beobachtungsdaten, Bildern und Videos bei den Beobachter*innen liegen, geht auch mit einer gewissen Verantwortung einher: Auf unserem Meldeportal sind die Melder*innen selbst für die veröffentlichten Inhalte beziehungsweise die Pflege ihrer Beobachtungsdaten und Artzuordnungen bei den Bildern und Videos verantwortlich.
Fehler können allen Menschen unterlaufen und eine falsche Artbestimmung bedeutet keinen Weltuntergang. Auf dem Meldeportal werden viele Fehlbestimmungen durch Kommentare aufgezeigt, die andere Aktive an den Bildern, Videos und/oder Beobachtungsdaten hinterlassen. Falls jemand Ihre Beobachtungen, Bilder oder Videos kommentiert und darauf hinweist, dass (möglicherweise!) ein Bestimmungsfehler vorliegt, überprüfen Sie dies bitte. Sollten Sie zum selben Schluss kommen, dann ändern Sie bitte die Artzuordnung entsprechend. Und wenn Sie anderer Meinung sind, wäre es toll, wenn Sie in einem Antwortkommentar Ihre Beweggründe darlegen würden. Eine solche offene und transparente Kommunikation kann dazu beitragen, dass all jene, die mitlesen, etwas lernen und macht die gemeinsame Datensammlung wertvoller.
Immer wieder gibt es Fälle, in denen eine Bestimmung mehr eine Vermutung als eine sichere Erkenntnis darstellt. Kennzeichnen Sie solche Bestimmungsunsicherheiten bitte durch das Setzen eines Häkchens bei „Bestimmung unsicher“. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Mitglieder unseres → Fachbeirates zu fragen. Zweifeln Sie anschließend noch immer, wenden Sie sich gern an die diversen Fachforen (lepiforum.de, entomologie.de etc.) und holen Sie dort weitere Meinungen ein.
Bilder und Videos als Belege der Beobachtungen
Die auf dem Meldeportal veröffentlichten Bilder und Videos sollen allgemein der Dokumentation der Arten beziehungsweise weiterer Taxa und ihrer Lebensräume sowie dem Belegen des Auftretens von Naturphänomenen dienen. Auch negative Aspekte wie Umweltverstöße können und sollten dokumentiert werden.
Auf unserer Seite veröffentlichte Fotos und Videos müssen demnach keineswegs zwingend nach landläufiger Wertung schön aussehen oder künstlerisch beeindruckend gestaltet sein. Wichtig ist, dass die Motive gut erkennbar sind.
Geeignete Motive sind:
- Exemplare/Individuen von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie anderer Taxa
- Landschaften, Siedlungen, Bauwerke oder Gärten, die Beobachtungsorte sind oder Beispiele für Lebensräume sind
- Naturphänomene wie Wolkenformationen, Polarlichter, Raureif, Mineralien, Fossilien etc.
- Schilder bzw. Informationstafeln mit erkennbaren Informationen zu Arten oder Gebieten (Lebensräumen)
- Dokumentationen von Naturfreveln und -zerstörungen wie beispielsweise illegal abgeladener Müll etc.
- Bild- oder Videobelege, die Pflegemaßnahmen oder Entwicklungen eines Beobachtungsgebiets dokumentieren
- Menschen, die unmittelbar mit dem Thema Naturbeobachtung und -schutz in Zusammenhang stehen und ihre Erlaubnis für das Veröffentlichen der Bilder/Videos gegeben haben, zum Beispiel Vogelberinger*innen bei der Arbeit.
Nicht erwünschte Motive sind:
- Innenaufnahmen von Gebäuden wie Kirchen oder Hotels ohne jeden Naturbezug; ein Haussperling auf dem Frühstücksbüfett eines Hotels wäre hingegen durchaus passend
- Siedlungen, Bauwerke ohne Bezug zu Naturbeobachtungen; eine mögliche Ausnahme wäre etwa ein Foto eines Gebäudes, an dem Schwalben brüten
- Urlaubsbilder/-videos ohne Bezug zu Naturbeobachtungen
- Fotos/Videos von Menschen ohne Bezug zu Naturbeobachtungen
- Bilder/Videos von Haustieren im Wohnumfeld oder von Nutztieren ohne Bezug zu Naturbeobachtungen
- KI-generierte Bilder, siehe → ausführliche Erläuterung.
Im Einzelfall und vom jeweiligen Kontext abhängig zu beurteilen sind Bilder/Videos von Tieren, Pflanzen oder Pilzen aus botanischen Gärten, Wildgehegen, Zoos etc. Solche Bilder/Videos können hilfreich sein, wenn es zu den jeweiligen Arten noch keine oder nur wenige Fotos oder Videos aus der freien Natur auf unserem Meldeportal gibt.
Vergleichbares gilt für Fotos/Videos von Beringungsaktionen (Vögel in der Hand), von wissenschaftlichen Erfassungen (Insekten im Gläschen) und dergleichen. Entsprechende Bilder/Videos sollten jedoch ausnahmslos eindeutig und aussagekräftig gekennzeichnet werden! Insbesondere bei Fotos oder Videos von Zootieren sowie in (botanischen) Gärten kultivierten exotischen Pflanzen ist es sinnvoll, diesen keine Beobachtungen zuzuordnen, siehe auch → weiter oben.
Bitte beachten Sie in jedem Fall das Urheberrecht und die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, die gegebenenfalls auf Ihren Fotos oder in Ihren Videos zu sehen sind. Zudem sollten Richtlinien von Zoos oder ähnlichen Institutionen berücksichtigt werden.
Das Betrachten der auf unserem Meldeportal veröffentlichten Bilder und Videos soll allen Interessierten vor allem Spaß machen und im Idealfall sollen die gezeigten Inhalte Wissen vermitteln. Doch vor dem Hintergrund künftiger Entwicklungen im Bereich automatische Artbestimmung mittels spezieller Software können sogar unscharfe Aufnahmen in Einzelfällen durchaus nützlich sein. Unsere ausführlichen Gedanken zu diesem Thema können Sie in unseren Beiträgen → Bilderflut erwünscht und → Umgang mit Bildern nachlesen.
Ausnahmen sind darüber hinaus ein wenig unscharfe Bilder oder Videos, die als Beleg für eine ungewöhnliche Beobachtung dienen sollen. Kennzeichnen Sie solche Aufnahmen beim Hochladen am besten im Titel als Belegbilder oder Belegvideos, das hat sich in der Gemeinschaft der Aktiven so etabliert und signalisiert: Mir ist bewusst, dass die Qualität des Bildes/Fotos zwar nicht überwältigend ist, der Inhalt ist mir aber wichtig.
Falls Sie eine Bilder- oder Videoserie eines bestimmten Motivs angefertigt haben, könnte diese sehr aussagekräftig sein, wenn sie zum Beispiel verschiedene Individuen derselben Art zeigt oder ein Individuum aus verschiedenen Betrachtungswinkeln. Beschränken Sie sich dann nicht, sondern laden Sie gern inhaltlich bedeutende Bilder/Videos der Serie hoch.
Detailinformationen machen Beobachtungsdaten wertvoller
Wir streben an, dass die auf unserem Meldeportal zusammengetragenen Daten möglichst aussagekräftig sind. Das lässt sich erreichen, indem Detailinformationen zu den einzelnen Beobachtungen vermerkt werden.
Geben Sie bitte bei der Beobachtung von Tieren zumindest eine Anzahl der gesichteten Individuen an. Oft ist es sinnvoll, auch das Alter beziehungsweise den Entwicklungszustand zu notieren. So macht es etwa bei Schmetterlingsarten einen Unterschied, ob Sie erwachsene Individuen oder Raupen gesehen haben. Bei Pflanzen ist eine Angabe der Anzahl der Exemplare (oder der sogenannte Deckungsgrad) in Kombination mit dem Entwicklungszustand wichtig. Letzteres kann unter anderem „blühend“ oder „verblüht“ sein. In Bezug auf Pilze können Sie angeben, ob sie noch jung oder schon sehr alt sind, was dann „überständig“ heißt.
Allgemeine Details wie Angaben zum Wetter, die Namen gegebenenfalls vorhandener weiterer Mitbeobachter*innen und dergleichen sind ebenfalls wertvoll und erhöhen grundsätzlich die Datenqualität.
Zitieren von Beobachtungen, Bildern und Videos ist erwünscht
Jede auf unserem Meldeportal veröffentlichte Beobachtung kann gemäß den entsprechenden Regelungen des Urheberrechtsgesetzes für den ehrenamtlichen oder den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch zitiert werden, sofern das Zitat nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Als Autor*in der Beobachtung ist in diesem Fall der Name der Person anzugeben, die die Beobachtung gemeldet hat. Gegebenenfalls sind Mitbeobachter*innen zu nennen. Als Veröffentlichungsmedium ist NABU-naturgucker.de auszuweisen, ergänzt mit dem Zeitpunkt der Zitierung. Letzteres ist wichtig, da die Daten auf unserem Meldeportal zeitlich unbegrenzt bearbeitet und korrigiert werden können.
Zitatbeispiel Beobachtung
3 Mäusebussarde im Leinepolder 1 beobachtet am 12. Mai 2010, Beobachter Peter Müller, NABU-naturgucker.de, Zitat abgerufen am 21.11.2011.
Hinweis: Früher wurde statt auf dem Meldeportal auf naturgucker.de referenziert.
Und bitte beachten Sie: Bei uns gibt es keine formal eingesetzte übergeordnete Prüfinstanz, die die Beobachtungsdaten plausibilisiert. Alle Menschen, die Beobachtungsdaten verwenden und zitieren, müssen diese selbst auf ihre → Plausibilität prüfen.
Bilder und Videos zitieren
Wie Beobachtungen können auch Bilder und Videos zitiert werden, beispielsweise indem Sie den zum jeweiligen Bild oder Video gehörenden und auf dem Meldeportal angegebenen → Permalink (die Bild-URL) in Ihre Veröffentlichung einbauen. Möchten Sie hingegen ein Bild oder ein Video selbst als Datei verwenden, um damit beispielsweise Ihre Veröffentlichung zu illustrieren, müssen Sie zunächst prüfen, wie die → Nutzungsfreigaben im Einzelfall eingestellt sind. Mehr dazu erfahren Sie in Kürze in einem ausführlichen Beitrag.
Vorausgesetzt, Sie haben die Erlaubnis erhalten, ein Bild oder Video zu nutzen, dann verwenden Sie bitte einen Urheberrechtsvermerk nach folgendem Schema: (c) [Name der/des Nutzer*in]/NABU-naturgucker.de.
Hinweis: Früher wurde statt auf dem Meldeportal auf naturgucker.de referenziert.
Northeim, 31. Dezember 2013
Letzte Aktualisierung: 15. März 2024
Weitere Bildquelle:
Herz: (c) thehiddenme_5g/Pixabay